Häufig gestellte Fragen

Wir möchten Ihnen so viele Informationen wie nur möglich zur Verfügung stellen über unsere Produkte und Sie mit Ihren Fragen selbstverständlich nicht alleine lassen. Daher versuchen wir bereits auf unserer Internetpräsenz so viele Fragen wie nur möglich zu beantworten. Werfen Sie dabei auch einen Blick auf unsere Blogbeiträge und auf unsere FAQ – Häufig gestellte Fragen. Wenn Sie selbst da nicht fündig werden und Ihre Fragen nicht angemessen beantwortet sind, können Sie sich natürlich jederzeit auch kontaktieren.

Bauten jeder Arten werden in Deutschland  bundesweit oder länderspezifisch geregelt. Bei einer Terrassenüberdachung handelt es sich um eine Umbaumaßnahme an einem bereits bestehenden Gebäude. Daher sollten Sie keine Probleme haben bei dem Bau einer Terrassenüberdachung. Trotzdem sollte immer beim zuständigen Bauamt nachgefragt werden.

Da die Bauordnung nicht bundeseinheitlich geregelt ist, kommt es zunächst darauf an, in welchem Bundesland sich der Bauherr befindet. Und selbst manche Kommunen und Gemeinden haben ihre eigenen Gesetze für die Erteilung einer Baugenehmigung. So kann es vorkommen, dass in einer Stadt eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung nötig ist, in der Nachbarstadt jedoch nicht.

Folgt

Terrassenüberdachungen: Die Fundamente sollten ca. 60x60x80 cm sein

Die Verlegung von Pflastersteinen können wir Ihnen leider nicht anbieten.

Wir empfehlen 2,10m

Glas: stabil, langlebig, moderne Optik, einfach zu reinigen, wirkt schalldämmend

Polycarbonat: geringes Eigengewicht, preiswerter