Allgemeine Geschäftsbedigungen der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH

1 Geltung der Bedingungen

  1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Dienstleistungen und Warenlieferungen der Terrassenüberdachung und Markisen der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH
  2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob die Bestellung und/oder der Vertrag schriftlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen wurden.
  3. Der Auftraggeber erkennt mit einer Bestellung bzw. Erteilung des Auftrags diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar selbst dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Abweichende Bedingungen auf Auftragsvordrucken des Auftraggebers werden auch durch Annahme des Auftrags und vorbehaltlose Lieferung nicht anerkannt, vielmehr wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.
  5. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH diese schriftlich gegenüber dem Verwender bestätigt.

 

2 Angebot, Auftragserteilung, Vertragsabschluss

  1. Sämtliche Angebote der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH sind Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines rechtlich gültigen Vertrages. Die Vertragsvereinbarung bedarf der schriftlichen oder telefonischen Form. Dabei reicht auch eine schriftliche bzw. mündliche Auftragsbestätigung durch die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber aus. Damit akzeptiert und bestätigt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH führt grundsätzlich nur Aufträge nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland durch
  3. Preise, Masse, Gewichte, Farben, Lieferzeitangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies durch die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
  4. Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden bedürfen zur Gültigkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH
  5. Das Schweigen von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH auf nachträgliche Abänderungs- und /oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers bedeutet Ablehnung, sofern sie nicht automatisch bei der Leistungserbringung durch Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH berücksichtigt werden.

 

3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise für Leistungen Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH sind freibleibend und gelten nicht für Nachlieferungen bzw. für Abänderungs- und /oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH genannten Bruttopreise, sollten Nettopreise ausgezeichnet worden sein, zuzüglich der jeweiligen der am Tag der Lieferung/Leistung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Preisänderungen behält die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH sich ausdrücklich vor. Auch bestätigte Preisvereinbarungen können bei Irrtum oder bei Veränderung des Lieferungs- und/oder Leistungsumfangs neu festgelegt werden. Bereits geschlossen Verträge sind vom Vorbehalt der Preisanpassung bzw.- Änderung ausgenommen. Über Preisveränderungen werden Auftraggeber informiert.
  3. Mit Erscheinen neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise ihre Gültigkeit.
  4. Wird die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH an der termingerechten Ausführung des Auftrages durch den Auftraggeber behindert, sei es durch Abwesenheit des Auftraggebers oder durch verspätete Stornierung des Auftrages, wird ein Entgelt in Höhe 70 % des Auftragswertes berechnet.

§ 4 Lieferzeit, Ausführungstermin

  1. Lieferfristen bzw. Ausführungstermine beginnen mit Vertragsabschluss. Sie sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart worden. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH oder ihren Lieferanten nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Krankheit,Wetter, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten), hat die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH, die Warenlieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Die ggf. vom Auftraggeber geleisteten Gegenleistungen sind diesem von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH zu erstatten. Auf die genannten Umstände kann sich die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH nur berufen, wenn der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt wird.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die ggf. vom Auftraggeber geleisteten Gegenleistungen sind diesem von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH zu erstatten. Auf die genannten Umstände kann sich Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH nur berufen, wenn der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt wird.


5 Gefahrübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr des Untergangs oder der – auch zufälligen – Verschlechterung der Vertragsgegenstände geht an den Vertragspartner mit Übergabe der Vertragsgegenstände an das vom Vertragspartner benannte Transportmittel über. Dies gilt nicht, soweit es sich bei unserem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.
  2. Soweit die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH selbst zum Einbau der Vertragsgegenstände verpflichtet ist, geht die Gefahr bezüglich der von ihr einzubauenden Werkteile mit dem Einbau auf den Vertragspartner über. Falls der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH vom Vertragspartner für die vorläufige Lagerung bis zum Einbau verschließbare Räume zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr mit der Einbringung der Vertragsgegenstände in solche Räume und mit der Aushändigung des Schlüssels für den abgeschlossenen Raum an den Vertragspartner über.


6 Zahlungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber die Rechnung für die durch Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH erbrachten Leistungen per Vorauskasse ohne Abzug innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
  2. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit Erfüllung seiner Vertrags- bzw. Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.
  3. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH geleistet werden.
  4. Bei erteilter Bankeinzugsermächtigung erfolgt Abbuchung spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
  5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH über den Gegenwert der Forderungen endgültig verfügen kann.
  6. Im Falle von einer Zahlung mit Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks durch Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH besteht nicht.
  7. Die Annahme von Schecks erfolgt lediglich erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
  8. Die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird dem Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  9. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und eventuelle Mahngebühren zu berechnen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
  10. Wenn der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, die Zahlungen eingestellt werden, der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 7 Tage in Verzug gerät oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt ist, so ist die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
  11. Die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH ist darüber hinaus berechtigt, bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schadens ist der Auftraggeber berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  12. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB nicht beteiligt ist, ist die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schadens ist der Auftraggeber berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  13. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.


7 Mängelhaftung

  1. Wegen der besonderen Eigenschaften der von der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH gelieferten Ware, vor allem von Terrassen und der Gefahr von Beschädigungen, ist Auftraggeber zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet.
  2. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes bleiben unberührt.
  3. Sofern Leistungen, benötigte Betriebsmittel oder Produkte, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, durch Drittanbieter erbracht, vermittelt oder verwendet wurden, übernimmt die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH keinerlei Haftung dafür. Für Produktmängel und Funktion der gelieferten Waren übernimmt die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH keine Haftung. Für Produktgarantien sind generell die Hersteller verantwortlich. Die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Herstellergarantien.
  4. Für durch die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH verursachte Schäden bei der Auftragsausführung (hierzu zählen ausschließlich, Sach-, Personen- und Transportschäden) haftet die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH nur, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass der jeweilige Schaden tatsächlich durch die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH verursacht wurde.


8 Vertragsstornierung, Vertragsablehnung, Vertragsende

  1. Eine Stornierung des Auftrages hat bis spätestens 2 Werktage vor Beginn der ersten Arbeitsstunde zu erfolgen. Andernfalls wird von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH ein Entgelt in Höhe 70% des Auftragswertes berechnet.
  2. Die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH lehnt grundsätzlich alle Aufträge ab, die gegen Recht und Sitte verstoßen, spezieller Auflagen und Genehmigungen bedürfen und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auszuführen wären
  3. Ohne schriftliche Reklamationen innerhalb von 7 Tagen erkennt der Auftraggeber die erbrachte Leistung Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH im vollen Umfang an und das Vertragsverhältnis zwischen der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH und ihrem Auftraggeber gilt als “ordentlich” beendet. Danach erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegenüber der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH.


9 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
  2. Die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit die Herausgabe der Ware zu verlangen, wenn die Erfüllung der Forderung gefährdet ist oder der Vertragspartner gegen eine der ihn obliegenden Verpflichtungen verstößt.

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH bis zur vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

  1. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers (insbesondere Zahlungsverzug) ist die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Auftraggeber verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
  4. Die Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH behält sich vor, die Lieferung auslaufenden Verträgen zurückzuhalten, bis Außenstände aus früheren Lieferungen getilgt sind.


10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH ist – auch im Wechsel- und Scheckprozess – der Sitz von Terrassenüberdachung Niederrhein KR GmbH.
  2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Krefeld – auch im Wechsel- und Scheckprozess – als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.


11 Anwendbares Recht, Schriftform, Wirksamkeit, Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
  2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch insbesondere für diese Regelung
  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt